ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(Stand Januar 2024, ersetzt alle vorangegangenen AGB)
1. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle von uns abgeschlossene Verkäufe, sofern im Einzelfall keine Spezialabreden getroffen wurden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden oder Dritten gelten nur, wenn sie von RKS GmbH ausdrücklich angenommen worden sind.
2. Erfüllungsort/Nutzen und Gefahr
2.1 Falls nichts anderes vereinbart wurde, gilt als Erfüllungsort der Sitz des Kunden.
2.2 Nutzen und Gefahr an den verkauften Produkten gehen bei Versand ab Lager der RKS GmbH an den Kunden über.
3. Mehrwertsteuer
Alle unsere Preisangaben sind exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Unsere MWST-Nr. ist CHE-262.103.696
4. Liefertermine
Es gelten die jeweils vereinbarten Liefertermine und Lieferkonditionen. Ohne abweichende Vereinbarung ist die Lieferung erfolgt, wenn die bestellte Ware am Erfüllungsort abholbereit ist. Lieferverzögerungen, die aufgrund höherer Gewalt (Feuer, Unglücksfälle, Erdbeben, Streiks, Unruhen, Krieg etc.) oder aus Gründen eintreten, die ausserhalb der Kontrolle von RKS GmbH liegen (z.b. Verzug der Zulieferer von RKS GmbH), berechtigen den Kunden weder zur Änderung der Bestellung noch zum Rücktritt vom Vertrag. In derartigen Fällen ist zunächst einvernehmlich eine angemessene Nachfrist zu verabreden. Erfolgt die Lieferung nicht innert der Nachfrist, so hat der Kunde ein Rücktrittsrecht. Jegliche Schadenersatzpflicht der RKS GmbH in derartigen Fällen gilt als wegbedungen.
5. Mängel/Gewährleistung
5.1 RKS GmbH leistet Garantie für die Mängelfreiheit der gelieferten Produkte. Für Hard- und Software von Drittlieferanten gelten die Garantiezeiten- und Bedingungen des Drittlieferanten. Auf weitere Leistungen als den Materialersatz hat der Kunde keinen Anspruch. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere für allfällige Folgeschäden, wird wegbedungen.
5.2 RKS GmbH haftet nicht für das Vorliegen der erforderlichen Zulassungsbewilligungen für den Betrieb der von ihr verkauften Produkte im In- und Ausland.
5.3 Der Kunde hat die von RKS GmbH gelieferten Produkte nach Übernahme innert angemessener Frist zu prüfen und festgestellte Mängel ohne Verzug zu rügen. Andernfalls entfällt jede Ersatzpflicht von RKS GmbH. Bei verdeckten Mängeln wird Ersatz nur geleistet, wenn sie RKS GmbH so rechtzeitig angezeigt werden, dass RKS GmbH die Herstellungsgarantie noch in Anspruch nehmen kann.
5.4 Schäden aufgrund normaler Abnützung, schlechter Lagerung und unsachgemässer Behandlung, Zufalls oder höherer Gewalt fallen nicht unter die Garantie.
5.5 Jeder Zahlungsrückbehalt wegen Mängeln der Produkte ist ausgeschlossen.
6. Haftungsausschluss
Jede Haftung über die ausdrücklich übernommenen Pflichten hinaus für direkte oder indirekte Schäden ist wegbedungen.
7. Preis/Zahlungsbedingungen
7.1 Die im einzelnen vereinbarten Preise sind verbindlich, ohne Rücksicht auf allfällige Änderungen der internationalen Währungsparitäten.
7.2 Die Zahlungsfristen auf der Auftragsbestätigung sind bindend. Die Bezahlung hat in der vereinbarten Währung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug hat RKS GmbH ohne Mahnung sofort Anspruch auf einen Verzugszins von 6 % seit Ablauf der Zahlungsfrist.
7.3 Zahlungen sind auf das Bankkonto der RKS GmbH. Scheck und Wechsel werden nicht angenommen.
7.4 Zahlungsverzug berechtigt RKS GmbH, allfällig ausstehende weitere Lieferungen oder Teillieferungen sofort einzustellen und nebst der geschuldeten Summe, Zinsen und Schadenersatz (auch für die eingestellten Lieferungen) zu verlangen.
7.5 Die Verrechnung von Gegenforderungen mit Kunden von RKS GmbH ist in allen Fällen ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Hard- und Software bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum der RKS GmbH. Die RKS GmbH behält sich das Recht vor, den Eigentumsvorbehalt beim Betreibungsamt eintragen zu lassen.
9. Gewerblicher Rechtsschutz
RKS GmbH haftet nicht für Ansprüche Dritter gegenüber dem Kunden, die gestützt auf Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes erhoben werden.
10. Anwendbares Recht
Auf dem vorliegenden Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Zürich.
Eglisau, 1. Januar 2024